Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


 § 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen Michaela Werth, Soestdorn 5, 59519 Möhnesee (Auftragnehmerin) und dem jeweiligen Auftraggeber. Sämtliche Leistungen der Auftragnehmerin werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Für zukünftig abgeschlossene Ergänzungs- oder Folgeaufträge gelten die AGB entsprechend.


2. Der Auftraggeber erklärt sich mit Vertragsabschluss ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Entgegenstehende oder von den AGB der Auftragnehmerin abweichende Bedingungen werden grund- sätzlich nicht anerkannt und finden nur insoweit Anwendung, als die Auftragnehmerin diesen ausdrück- lich schriftlich zugestimmt hat.


3. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmerin.


4. Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.


§ 2 Vertragsgegenstand

1. Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratungen, Vorträgen, Semina- ren, Workshops und/oder Coachings.


2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin im Einzelnen festgelegt.


3. Über die Erbringung der vom Auftraggeber gebuchten Dienstleistungen hinaus schuldet die Auftragnehmerin keinen bestimmten Erfolg.


§ 3 Vertragsanbahnung und Vertragsschluss


1. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt durch Angebot und Annahme, jeweils in Schrift- oder Textform, zustande.


2. Im Vorfeld eines Vertragsschlusses besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines ersten unverbindlichen Gespräches zur Vorbereitung der Zusammenarbeit, bei welchem die Ziele und Erwartungen des Auftraggebers erörtert werden. Das erste Gespräch umfasst die Klärung des Sachverhalts sowie der Interessen und Ziele des Auftraggebers, eine grobe Darstellung möglicher Handlungsoptionen zur Erreichung dieser Ziele sowie die Besprechung des Preisrahmens. Dieses Gespräch ist grundsätzlich honorarfrei. Findet die Unterredung vor Ort beim Auftraggeber statt, hat dieser lediglich die Reisekosten in Höhe von 0,42 Euro/km zu tragen. Geht das Gespräch hingegen über den oben beschriebenen Rah- men hinaus und werden bereits erste Beratungsleistungen der Auftragnehmerin in Anspruch genommen, hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass für die Inanspruchnahme von ersten Beratungsleistungen bereits ein Honorar anfällt. Erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung, wird für die Beratungsleistungen ein entsprechendes Honorar berechnet. Versagt der Auftraggeber seine Zustimmung, so haben beide Parteien dafür Sorge zu tragen, dass das Gespräch den oben beschriebenen Rahmen nicht überschreitet und dass keine Beratungsleistungen jedweder Art erfolgen.


3. Kommt ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in Betracht, unterbreitet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein individuelles Angebot unter Berücksichtigung der besprochenen Ziele und Inhalte in Schriftform oder Textform. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes (Auftragsbestätigung) in Schriftform oder Textform seitens des Auftraggebers zustande.


4. Die Darstellung, Präsentation oder Bewerbung der Leistungen der Auftragnehmerin stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch Erteilung eines Auftrages seitens des Auftraggebers. Eine verbindliche Auftragserteilung (Angebot) kann durch den Auftraggeber schriftlich oder in Textform gegenüber der Auftragnehmerin erfolgen. Ein Vertragsschluss kommt erst mit einer Auftragsbestätigung (Annahme des Angebotes) seitens der Auftragnehmerin in Schriftform oder Textform zustande.


5. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenso wie der Abschluss von Verträgen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin der Schrift- oder Textform.


§ 4 Terminabsprachen und -verlegungen


1. Die für die Durchführung des Auftrages vereinbarten Termine werden zwischen den Parteien abge- sprochen und seitens der Auftragnehmerin schriftlich oder in Textform bestätigt. Die Leistungserbringungen finden jeweils an den vereinbarten Tagen statt. Seminartage finden mit den vom Auftraggeber ausgesuchten Klienten statt.


2. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Auftragnehmerin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger nicht von der Auftragnehmerin zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Muss ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Auftragnehmerin aus unabweisbaren persönlichen Gründen der Auftragnehmerin abgesagt werden, vereinbaren die Parteien einvernehmlich, ob ein Ausweichtermin vereinbart werden soll; kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber in diesem Fall zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen. Muss ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Auftragnehmerin aus betrieblichen Gründen des Auftraggebers abgesagt werden, vereinbaren die Parteien ebenfalls einvernehmlich, ob ein Ausweichtermin vereinbart werden soll; kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber in diesem Fall nach den Regelungen des § 6 zurücktreten. In beiden Fällen verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig frühestmöglich über eine notwendige Terminabsage zu informieren.


§ 5 Zahlungsbedingungen

1.   Das Honorar für die Dienstleistungen der Auftragnehmerin wird in jedem Einzelfall individuell entsprechend den jeweiligen Anforderungen des Auftrages vereinbart.
2.   Der Auftraggeber trägt zusätzlich die Reisekosten in Höhe von 0,40 Euro pro Kilometer sowie eventuelle weitere Auslagen (z.B. Hotel, Ausstattung der Veranstaltungsräume).
3.   Sämtliche Honorare und Kosten gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.   Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden unmittelbar nach Durchführung der jeweiligen Dienstleistungen in Rechnung gestellt; bei längerer Zusammenarbeit jeweils zum Monatsende. Sämtliche Kosten und Honorare werden unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig und sind jeweils ohne Abzug sofort zu zahlen. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen oder Mahnungen seitens der Auftragnehmerin 14 Tage nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug, soweit er zu diesem Zeitpunkt noch nicht gezahlt hat.
5.   Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


§ 6 Stornierungsbedingungen
1.   Im Falle der Stornierung oder Nichtinanspruchnahme des gesamten Vertrages oder einer einzelnen Vertragsleistung durch den Auftraggeber entstehen nachfolgende Stornierungskosten:
Stornierung


•   bis 4 Wochen vor Beginn der Leistung:   kostenfrei
•   4 Wochen bis 14 Kalendertage vor Beginn der Leistung:   50% des vereinbarten Honorars
•   14 bis 7 Kalendertage vor Beginn der Leistung:   75% des vereinbarten Honorars
•   Innerhalb von 7 Kalendertagen vor Beginn der Leistung:   100% des vereinbarten Honorars


2.   Sämtliche Stornierungskosten gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


§ 7 Nutzungsrechte
Die Auftragnehmerin gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Eine weitere Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung oder Weiterveräußerung der Leistungen zu Erwerbszwecken sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Konzepte, Beratungsunterlagen, Workshopunterlagen oder vergleichbaren Unterlagen ist unzulässig. Sie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin und im Falle der Zustimmungserteilung einer eigenen Honorar-Regelung.


§ 8 Haftung der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt jedoch in jedem Fall beim Auftraggeber. Die Auftrag- nehmerin haftet zudem nicht für Schäden oder Ansprüche von Dritten, die durch nicht ausreichendes Briefing seitens des Auftraggebers gegenüber Dritten oder nicht abgesprochene Verwendungen der Leistungen entstehen.


§ 9 Sonstiges und Schlussbestimmungen
1.   Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Informationen, Konzepte, Entwürfe, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Parteien vereinbaren grundsätzlich Vertraulichkeit über den Inhalt des Auftrags und die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.


2.   Für diese Bedingungen sowie die Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.


3.   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber ist der Wohnsitz der Auftragnehmerin.


4.   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame oder unvollständige Bedingung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.



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